Keine-Sorgen-Versicherung der Oberösterreichischen Versicherung AG

Gemeinsam mit der OÖ Versicherung bieten wir dir einen umfassenden Haftpflicht- und Unfallschutz für dein freiwilliges Engagement. Und das kostenlos!

Unser Versicherungsschutz bezieht sich auf freiwillige Hilfeleistungen. Unabhängig davon, ob du einen Schaden verursachst (Haftplicht) oder selbst zu Schaden kommst (Unfall). Als Freiwilligenzentrum legen wir nämlich großen Wert darauf, dass freiwillig Engagierte über ausreichend Versicherungsschutz verfügen.

Aufbauend auf dem Keine-Sorgen-Schutzschirm des Landes OÖ und der OÖ Versicherung sorgen wir dafür, dass alle freiwillig Engagierten, die gewisse Kriterien erfüllen sowie für die Versicherung registriert sind, beste Konditionen erhalten.

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Bitte lies dir die folgenden Informationen gut durch – sie erklären, ob und in welchen Situationen die Versicherung zur Anwendung kommt.

Wer kann sich versichern lassen?

All jene, die sich außerhalb großer, etablierter Trägerorganisationen freiwillig engagieren. Dazu gehören zum Beispiel Freiwillige von zivilgesellschaftlichen Initiativen oder Selbsthilfegruppen. Der Haupt- oder Nebenwohnsitz der versicherten Person muss sich in Oberösterreich befinden.

In welchen Situationen greift die Versicherung?

Unser Versicherungsschutz gilt für freiwillige Hilfeleistungen der eingetragenen Personen, die nicht im Rahmen großer Träger- oder Freiwilligenorganisationen erfolgen. Bitte beachte dabei, dass nur bei Schadensfällen, die sich im Zuge der Ausübung deiner freiwilligen Tätigkeit ereignen, ein Leistungsanspruch besteht und du dies glaubhaft machen musst (z.B. über Zeitaufzeichnungen). Die Versicherung wirkt subsidiär, ist also eine Ergänzung und kein Ersatz zur Eigenvorsorge. Sieh dir weiter unten ein paar Beispiele zu Situationen an, in denen eine Versicherung sinnvoll wäre.

Beispiele zur Haftpflichtversicherung

  • Eine Gruppe engagierter Eltern verkauft selbstgebackene Kekse auf einem Weihnachtsmarkt. Mit dem Reinerlös soll ein neuer Rollstuhl für ein körperlich beeinträchtigtes Kind gekauft werden. Ein Besucher beißt sich bei einem Keks einen Zahn aus und fordert z.B. hohe Zahnbehandlungskosten.
  • Eine Bürgerinitiative veranstaltet eine Haussammlung, um eine notleidende Familie zu unterstützen. Beim Überqueren eines Radweges stößt ein Helfer mit einem Radfahrer zusammen. Sowohl der Helfer als auch der Radfahrer erleiden schwere Verletzungen. Der Radfahrer stellt Schadenersatzforderungen.
  • Eine Jugendgruppe führt eine Landschaftssäuberungsaktion durch. Dabei wird eine gerade angepflanzte Fichtenkultur zerstört. Gegen den verantwortlichen Organisator werden Schadenersatzansprüche erhoben.
  • Eine Nachbarschaftsinitiative möchte die Ausstattung des Kindergartenspielplatzes verbessern und baut Sitzbänke für eine Spendenaktion auf. Durch einen Fehler beim Aufbau bricht eine Bank zusammen. Eine Besucherin wird verletzt und fordert Schadenersatz.

Beispiele zur Unfallversicherung

  • Beim Spaziergang mit einem im Rollstuhl sitzenden Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes stürzt die Freiwillige und verletzt sich schwer an der Wirbelsäule. Abhängig vom Invaliditätsgrad wird Entschädigung zugesprochen.

  • Eine Gruppe von Freundinnen, die als lose Plattform organisiert ist, betreibt einen Punschstand für wohltätige Zwecke. Beim Aufbau des Standes stürzt eine Helferin von der Leiter. Sie erleidet schwere Beinverletzungen mit Dauerfolgen.

  • Eine Nachbarschaftsinitiative organisiert eine Wanderung für neu Zugezogene. Beim unachtsamen Überqueren einer Straße wird eine Freiwillige von einem PKW erfasst und tödlich verletzt.

  • Im Rahmen einer freiwilligen Initiative für geflüchtete Menschen unterstützen Studierende beim Deutsch lernen. Eine Studentin stürzt im Anschluss am Heimweg mit dem Fahrrad und erleidet eine schwere Knieverletzung, die umfangreiche Heilmaßnahmen erfordert.

Was ist nicht versichert?

Die Versicherung für Freiwillige gilt für Schadenersatzforderungen an die Freiwilligen selbst, nicht für Schadenersatzforderungen an einen Verein oder eine Organisation. Dafür empfehlen wir, eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn du dich in einer Organisation freiwillig engagieren möchtest, informiere dich am besten vorab über den bestehenden Versicherungsschutz.

Bei Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung kannst du dich gerne direkt an die OÖ Versicherung wenden. In unserem Versicherungsportal findest du die Kontaktdaten.

Schäden in geringer Höhe sind bis zu einer Bagatellgrenze nicht versichert. Pflichtversicherungen (z.B. KFZ) können nicht durch die Versicherung für Freiwillige ersetzt werden.

Ab wann gilt die Versicherung?

Unsere Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem du die Bestätigung deiner Anmeldung von uns erhältst. Dafür musst du ab dem Absenden des Anmeldeformulars mit 5-10 Werktagen rechnen.

Was beinhaltet die Haft­pflicht­ver­sicherung?

Der Schutz bei Schadenersatzanforderungen Dritter ist bis zu EUR 2.000.000 hoch.

Was beinhaltet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung erstreckt sich zusätzlich zu Unfällen während des freiwilligen Engagements auch auf Unfälle auf direktem Weg zu und von dieser Tätigkeit. Sie gilt:

  • ab 1 Prozent Invalidität nach Unfall
  • Versicherungssumme für Dauerinvalidität (100 Prozent): EUR 90.000,-Versicherungsleistung
  • bis EUR 1.000,- Erstattung Unfallkosten (Heil-, Rückhol-, Bergungskosten)
  • EUR 15.000,- bei Unfalltod

Wie kann ich mich versichern lassen?

Um unseren kostenlosen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, musst du dich hier registrieren:

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Magdalena Plöchl
Leitung füruns Freiwillig in OÖ