Lernbegleitung
#zusammenlernenWie du dich einbringen kannst
Du hast Interesse daran, andere Menschen beim Lernen zu unterstützen und bringst Motivation, Zeit und Engagement mit?
Dabei macht es für uns keinen Unterschied, ob du aktuell in die Schule gehst, studierst oder einfach etwas Neues lernen möchtest.
Ob Begleitung bei der Hausübung, Lernen für eine Prüfung oder Erkunden eines neuen Faches / einer neuen Sprache – hier bist du richtig!
Was von dir erwartet wird
- Erfahrung im Umgang mit EDV und Computern
Da uns Qualität und Sicherheit enorm wichtig sind, ist es notwendig, uns eine aktuelle Strafregisterbescheinigung für eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich zu schicken.
Wir möchten nicht, dass für dich finanzielle Kosten entstehen, weshalb es einen besonderen Ablauf benötigt.
Genaue Details dazu können wir schon im Kennenlerngespräch abklären.
Wo du die Strafregisterbescheinigung beantragen kannst, was du dazu brauchst und weiterführende Informationen findest du auch im Anhang Antrag Strafregisterbescheid.
Was du mitbringen solltest
- Mindestalter: 14 Jahre
- Strafregisterbescheinigung für den Bereich Kinder und Jugendliche
- Persönliche Eigenschaften: Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Verschwiegenheit
- Spaß und Interesse an der Vermittlung von Bildungsinhalten
- Verlässlichkeit bei Terminvereinbarungen
- Einfühlungsvermögen und Motivation in der Arbeit mit anderen Menschen
- technisches Basiswissen
Was du von der Einrichtung für dein Engagement erhältst
- Einschulung
- Freiwilligenkoordination/kontinuierliche Begleitung
- Kompetenznachweis
- Nachweis der Freiwilligentätigkeit
- Nutzung von Angeboten der Einrichtung
- Supervision
- Teamsitzungen, Austauschmöglichkeit
- Teilnahme an internen Veranstaltungen (z.B. Festen)
- Versicherung Unfall
- Weiterbildungsangebot
Burgenland
jederzeit
gelegentlich
- für Rollstuhlfahrer:innen geeignet