Deine Rechte und Pflichten als Freiwillige:r

Was musst du als Freiwillige:r leisten? Welche Pflichten erwarten dich und welche Rechte hast du? Welche Unterstützung darfst du für dein Engagement erwarten, was ist mit Versicherung und brauchst du eine Einsatzvereinbarung? Das sind viele Fragen – die Antworten darauf findest du hier.

Rechte von Freiwilligen

Als Freiwillige:r darfst du eine sinnvolle Tätigkeit erwarten, bei der du etwas lernen und dich weiterentwickeln kannst. Bevor du deine Tätigkeit beginnst, werden alle Aufgaben und Anforderungen in einer Tätigkeitsbeschreibung aufgelistet. Deine Vorstellungen sollen auf jeden Fall mit den Möglichkeiten der Organisationen übereinstimmen.

Freiwilliges Engagement ist keine Erwerbsarbeit. Das heißt, dass du als Freiwillige:r zwar weisungsgebunden bist, es gibt aber keine Leistungspflicht oder vorgeschriebene Arbeitszeiten. Es gibt auch keinen Dienstvertrag – trotzdem sollten die genauen Aufgabenbereiche, Verantwortungen und Einsatzzeiten in einer Freiwilligenvereinbarung festgelegt werden. Zu Beginn deines freiwilligen Engagements bekommst du in einer Einführungsphase alle Informationen, die du für die Ausübung deiner Tätigkeiten brauchst. Es kann außerdem eine Probephase vereinbart werden, damit du unverbindlich in die Aufgabe hineinschnuppern und dir ein Bild von deinem freiwilligen Engagement machen kannst.

Als Freiwillige:r bekommst du eine Ansprechperson, die dich unterstützt und deine Fragen beantworten kann.

Alle Kosten, die für die Erledigung deiner Aufgaben anfallen, sollten von der Organisation übernommen werden. Das können zum Beispiel Fahrt- oder Portokosten sein. Bitte erkundige dich diesbezüglich in der Einrichtung, in der du dich engagieren möchtest, und bespreche eventuelle Kosten, bevor sie anfallen, mit deiner Freiwilligenbegleitung.

Du wirst für die Zeit deines freiwilligen Engagements von der Organisation unfall- und haftpflichtversichert. Für Einrichtungen im Sozialbereich, die nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügen, eine Versicherung anzubieten, ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung über uns möglich. Detaillierte Infos dazu findest du hier.

Wenn du aus irgendeinem Grund deine Tätigkeit nicht mehr weiter ausüben möchtest, kannst du dein freiwilliges Engagement jederzeit beenden.

Wir empfehlen dir außerdem, einen Nachweis über das geleistete Engagement anfertigen zu lassen. Dieser Nachweis macht es möglich, dass die Kompetenzen, die du im Rahmen deines freiwilligen Engagements entwickelt hast, einheitlich dokumentiert werden. Organisationen können dazu einen Leitfaden des Österreichischen Sozialministeriums verwenden. Bei uns kannst du den Österreichische Freiwilligennachweis gerne bestellen.

Pflichten von Freiwilligen

Als Freiwillige:r solltest du die Werte und Ziele der Organisationen respektieren und unterstützen. Vereinbarungen, die du über dein freiwilliges Engagement getroffen hast, sollten eingehalten werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten kannst du dich jederzeit an deine Ansprechperson innerhalb der Organisation wenden. Informationen, die während des freiwilligen Engagements erhalten werden, müssen vertraulich behandelt werden – auch, wenn dein freiwilliges Engagement bereits beendet ist. Wenn du aus irgendeinem Grund dein freiwilliges Engagement beenden möchtest, solltest du das Thema mit deiner Ansprechperson besprechen und gemeinsam weitere Schritte beschließen. Für manche Tätigkeiten bist du außerdem dazu verpflichtet, einen Strafregisterauszug vorzulegen – das ist besonders für das freiwillige Engagement mit Kindern und Jugendlichen wichtig.

Magdalena Plöchl
Leitung füruns Freiwillig in OÖ